Sofern Ihre Gemeinde Mitglied des Glasfaser-Verbund Region Braunau ist, haben wir Ihren Haushalt in der Planung berücksichtigt. Ob alle Haushalte angeschlossen werden hängt vom Erreichen einer Anschlussqoute von 60% aller Haushalte in Ihrer Gemeinde ab.
Ja. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Danach könne Sie Ihren Internet-Tarif unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jederzeit kündigen.
Wenn Sie einen monatlichen Internet-Tarif gewählt haben, verpflichten Sie sich, Ihren bestehenden Vertrag mit einem Internetanbieter zum ehestmöglichen Zeitpunkt nach der Herstellung Ihres Glasfaseranschlusses zu kündigen. Wenn Sie dies wünschen, werden wir Ihren Glasfaseranschluss erst zu diesem Zeitpunkt aktivieren sowie die monatliche Grundgebühr einheben.
Die Grabungsarbeiten werden bis zu einem vorab vereinbarten Übergabepunkt an Ihrer Grundstücksgrenze durchgeführt. Die Vorarbeiten (z.B. Grabung im Garten) und die Herstellung der Mauerdurchführung sind von Ihnen (bzw. in Mehrparteienwohnhäusern vom jeweiligen Wohnbauträger) selbst durchzuführen bzw. selbst zu organisieren.
Wir bemühen uns, auf Ihre Wünsche einzugehen. Da die Trassenführung von vielen technischen und wirtschaftlichen Faktoren abhängt, können aber nicht immer alle Wünsche berücksichtigt werden.